Was am Ende der Zinsbindung wirklich passiert
Ein Immobiliendarlehen trägt fast nie über die ganze Laufzeit denselben Zins. Vereinbart wird eine Sollzinsbindung, meist über zehn oder fünfzehn Jahre. Ist sie vorbei, ist das Darlehen nicht getilgt: Es bleibt eine Restschuld, und für die gilt der alte Zins nicht weiter.
Damit stehen drei Wege offen. Sie finanzieren die Restschuld bei derselben Bank weiter, Sie wechseln zu einer anderen, oder Sie lösen ab. Welcher Weg trägt, hängt an Zahlen, die nur Sie und ein Berater mit Erlaubnis kennen. Was wir Ihnen sagen dürfen und hier sagen, sind die Fristen und Ihre Rechte.
Wer gar nichts tut, bleibt selten günstig: Ohne neue Vereinbarung läuft das Darlehen meist zu einem veränderlichen Zins weiter, und der liegt in der Regel über dem, was zu holen gewesen wäre.
Zinsbindungsfrist: Ihr Kündigungsrecht nach 10 Jahren
Zwei Rechte stehen nebeneinander, und das zweite kennen die wenigsten. Endet die Zinsbindung, bevor das Darlehen zurückgezahlt ist, und ist keine neue Zinsvereinbarung getroffen, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Ablauf des Tages, an dem die Bindung endet (§ 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB).
Davon unabhängig gilt: Zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens dürfen Sie jederzeit kündigen, mit sechs Monaten Frist (§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an. Wurde nach der Auszahlung eine neue Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Sollzinssatz getroffen, beginnen die zehn Jahre ab diesem Zeitpunkt neu.
Das Entscheidende steht in Absatz 4: Dieses Kündigungsrecht kann kein Vertrag ausschließen und auch nicht erschweren. Wer Ihnen etwas anderes sagt, irrt. Eine Bedingung gibt es: Zahlen Sie den offenen Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt (§ 489 Absatz 3 BGB).
Wann Sie sich kümmern sollten
Ein Jahr vor dem Ende der Bindung ist der Zeitpunkt, an dem Sie noch alles in der Hand haben. Dann ist Zeit, Angebote einzuholen, zu vergleichen und notfalls die Bank zu wechseln. Drei Monate vorher entscheidet meist das Angebot, das zuerst auf dem Tisch liegt.
Legen Sie sich das Datum in den Kalender, sobald Sie diese Seite schließen. Auf Wunsch erinnern wir Sie auch: Das ist reine Terminverwaltung und keine Beratung, deshalb dürfen wir es.
Was wir tun dürfen und was nicht
Wir sagen Ihnen, welche Fristen gelten und welche Rechte Sie haben, und wir erinnern Sie an den Termin. Wir sagen Ihnen nicht, welches Darlehen Sie nehmen sollen, welche Zinsbindung sinnvoll ist oder welche Bank gerade günstig ist.
iMMo75 ist Immobilienmakler nach § 34c Gewerbeordnung und hat keine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung: Wir beraten nicht zu Darlehen, vergleichen keine Angebote und nennen keine Bank. Auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Finanzierungsberater mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Kommt darüber ein Vertrag zustande, kann iMMo75 vom Berater eine Vergütung erhalten.
Wenn der Gedanke ans Verkaufen aufkommt
Manchmal ist das Ende der Zinsbindung der Moment, in dem eine andere Frage auftaucht: ob die Immobilie überhaupt noch passt. Die Kinder sind aus dem Haus, die Treppe wird lästig, die Lage stimmt nicht mehr. Dafür sind wir da.
Ein Verkauf ist auch mit laufendem Darlehen möglich. Es wird aus dem Kaufpreis abgelöst, und der Notar wickelt das über den Kaufvertrag ab. Außerhalb der Zehnjahresfrist und vor dem Ende der Bindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; wie hoch sie ausfällt, rechnet die Bank aus, nicht wir.


