Zum Inhalt springen

iMMo75 seit 2002 · Vaihingen an der Enz, Enzkreis und die ganze Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Immobilienwert in Vaihingen

Was am Ende der Zinsbindung wirklich passiert

Ein Immobiliendarlehen trägt fast nie über die ganze Laufzeit denselben Zins. Vereinbart wird eine Sollzinsbindung, meist über zehn oder fünfzehn Jahre. Ist sie vorbei, ist das Darlehen nicht getilgt: Es bleibt eine Restschuld, und für die gilt der alte Zins nicht weiter.

Damit stehen drei Wege offen. Sie finanzieren die Restschuld bei derselben Bank weiter, Sie wechseln zu einer anderen, oder Sie lösen ab. Welcher Weg trägt, hängt an Zahlen, die nur Sie und ein Berater mit Erlaubnis kennen. Was wir Ihnen sagen dürfen und hier sagen, sind die Fristen und Ihre Rechte.

Wer gar nichts tut, bleibt selten günstig: Ohne neue Vereinbarung läuft das Darlehen meist zu einem veränderlichen Zins weiter, und der liegt in der Regel über dem, was zu holen gewesen wäre.

Zinsbindungsfrist: Ihr Kündigungsrecht nach 10 Jahren

Zwei Rechte stehen nebeneinander, und das zweite kennen die wenigsten. Endet die Zinsbindung, bevor das Darlehen zurückgezahlt ist, und ist keine neue Zinsvereinbarung getroffen, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Ablauf des Tages, an dem die Bindung endet (§ 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB).

Davon unabhängig gilt: Zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens dürfen Sie jederzeit kündigen, mit sechs Monaten Frist (§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an. Wurde nach der Auszahlung eine neue Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Sollzinssatz getroffen, beginnen die zehn Jahre ab diesem Zeitpunkt neu.

Das Entscheidende steht in Absatz 4: Dieses Kündigungsrecht kann kein Vertrag ausschließen und auch nicht erschweren. Wer Ihnen etwas anderes sagt, irrt. Eine Bedingung gibt es: Zahlen Sie den offenen Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt (§ 489 Absatz 3 BGB).

Wann Sie sich kümmern sollten

Ein Jahr vor dem Ende der Bindung ist der Zeitpunkt, an dem Sie noch alles in der Hand haben. Dann ist Zeit, Angebote einzuholen, zu vergleichen und notfalls die Bank zu wechseln. Drei Monate vorher entscheidet meist das Angebot, das zuerst auf dem Tisch liegt.

Legen Sie sich das Datum in den Kalender, sobald Sie diese Seite schließen. Auf Wunsch erinnern wir Sie auch: Das ist reine Terminverwaltung und keine Beratung, deshalb dürfen wir es.

Was wir tun dürfen und was nicht

Wir sagen Ihnen, welche Fristen gelten und welche Rechte Sie haben, und wir erinnern Sie an den Termin. Wir sagen Ihnen nicht, welches Darlehen Sie nehmen sollen, welche Zinsbindung sinnvoll ist oder welche Bank gerade günstig ist.

iMMo75 ist Immobilienmakler nach § 34c Gewerbeordnung und hat keine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung: Wir beraten nicht zu Darlehen, vergleichen keine Angebote und nennen keine Bank. Auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Finanzierungsberater mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Kommt darüber ein Vertrag zustande, kann iMMo75 vom Berater eine Vergütung erhalten.

Wenn der Gedanke ans Verkaufen aufkommt

Manchmal ist das Ende der Zinsbindung der Moment, in dem eine andere Frage auftaucht: ob die Immobilie überhaupt noch passt. Die Kinder sind aus dem Haus, die Treppe wird lästig, die Lage stimmt nicht mehr. Dafür sind wir da.

Ein Verkauf ist auch mit laufendem Darlehen möglich. Es wird aus dem Kaufpreis abgelöst, und der Notar wickelt das über den Kaufvertrag ab. Außerhalb der Zehnjahresfrist und vor dem Ende der Bindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; wie hoch sie ausfällt, rechnet die Bank aus, nicht wir.

Videos von iMMo75

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Zinsbindung ausläuft?

Die Restschuld bleibt und wird zu neuen Konditionen weiterfinanziert; der alte Zins gilt nicht weiter. Sie können bei Ihrer Bank bleiben, wechseln oder ablösen. Wer sich nicht meldet und nichts unterschreibt, landet meist bei einem veränderlichen Zins, und der ist in der Regel teurer.

Kann ich mein Darlehen vorzeitig kündigen?

Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung können Sie jedes Darlehen mit festem Zins kündigen, mit sechs Monaten Frist, und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Kein Vertrag kann Ihnen dieses Recht nehmen oder es erschweren. Wurde später eine neue Vereinbarung über Zins oder Rückzahlung getroffen, laufen die zehn Jahre ab diesem Zeitpunkt.

Was passiert nach 10 Jahren Zinsbindungsfrist?

Ab dann sind Sie frei: Sie dürfen mit sechs Monaten Frist kündigen, unabhängig davon, wie lange die Bindung noch läuft (§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB). Wichtig ist nur, dass Sie den offenen Betrag binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlen, sonst gilt sie als nicht erfolgt.

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

Ein Jahr vor dem Ende der Zinsbindung. Dann bleibt Zeit zum Vergleichen und für einen Wechsel. Drei Monate vorher entscheidet in der Regel das Angebot, das zuerst vorliegt.

Vermittelt iMMo75 die Anschlussfinanzierung?

Nein. iMMo75 ist Immobilienmakler nach § 34c Gewerbeordnung und hat keine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung: Wir beraten nicht zu Darlehen, vergleichen keine Angebote und nennen keine Bank. Auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Finanzierungsberater mit Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung. Kommt darüber ein Vertrag zustande, kann iMMo75 vom Berater eine Vergütung erhalten. Den Vertrag schließen Sie direkt beim Berater.

Kann ich verkaufen, obwohl das Darlehen noch läuft?

Ja. Das Darlehen wird aus dem Kaufpreis abgelöst, der Notar wickelt das über den Kaufvertrag ab. Liegt der Verkauf außerhalb der Zehnjahresfrist und vor dem Ende der Zinsbindung, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen; die Höhe rechnet sie aus. Was Ihre Immobilie heute wert ist, sagen wir Ihnen vorher.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung. Zuletzt automatisch auf Änderungen geprüft am 02.11.2026.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.

Ihr Ansprechpartner

Wert kennen, bevor Sie verhandeln

Wenn Sie wissen, was Ihre Immobilie heute wert ist, verhandeln Sie anders. Schreiben Sie uns kurz, worum es geht.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

Ihre Angaben gehen direkt an iMMo75 und werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt. Mehr dazu im Datenschutz.