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iMMo75 seit 2002 · Vaihingen an der Enz, Enzkreis und die ganze Region zwischen Stuttgart und Karlsruhe

Immobilienwert in Vaihingen

Zwei Pflichten, mehr nicht

  • Oberste Geschossdecke dämmen (§ 35 GModG): Die Decke zum unbeheizten Dachraum muss so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient höchstens 0,24 W/(m²K) beträgt. Die Pflicht gilt auch als erfüllt, wenn stattdessen das Dach entsprechend gedämmt ist.
  • Leitungen dämmen (§ 69 GModG): Bisher ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen, typischerweise im Keller, müssen gedämmt werden. Das ist die mit Abstand günstigste der beiden Massnahmen.

Wen die Zwei-Jahres-Frist überhaupt trifft

Hier liegt der Punkt, den die meisten Darstellungen verschweigen: Die Frist gilt nicht für jeden Käufer. Sie greift nur, wenn alle diese Voraussetzungen zusammenkommen (§ 35 Absatz 3, § 69 Absatz 3 GModG):

Es handelt sich um ein Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen. Der bisherige Eigentümer hat am 1. Februar 2002 eine der Wohnungen selbst bewohnt. Und es handelt sich um den ersten Eigentumsübergang nach diesem Stichtag. Dann hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder bei einem Haus, das seit 2002 schon einmal den Eigentümer gewechselt hat, sieht die Lage anders aus. Was in Ihrem Fall gilt, klären Sie am besten mit einem Energieberater; aus unserem Netzwerk stellen wir den Kontakt her.

Wann die Pflicht ganz entfällt

Bei kleinen Wohngebäuden mit einer selbst bewohnten Wohnung entfällt die Nachrüstpflicht, wenn sich die Kosten durch die Einsparungen nicht in angemessener Frist erwirtschaften lassen (§ 35 Absatz 4 GModG). Auch wenn die Dämmschichtdicke zwischen den Deckenbalken technisch begrenzt ist, genügt die grösstmögliche Dicke.

Das ist keine Ausrede für Nichtstun, aber es zeigt: Das Gesetz verlangt Verhältnismässigkeit, keine Sanierung um jeden Preis.

Was das für Ihre Kaufentscheidung heisst

Fragen Sie bei der Besichtigung konkret, ob die oberste Geschossdecke gedämmt ist und ob die Kellerleitungen gedämmt sind. Beides sehen Sie mit eigenen Augen, wenn Sie wissen, wohin Sie schauen. Fehlt die Dämmung, sollten Sie die Kosten einplanen, und sie gehören in die Preisverhandlung.

Die Leitungsdämmung ist überschaubar und oft in Eigenleistung machbar. Die Dämmung der obersten Geschossdecke liegt bei einer begehbaren Variante je nach Fläche im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Beides steht in keinem Verhältnis zu dem, was mancherorts an Sanierungsszenarien erzählt wird.

Der Energieausweis sagt Ihnen, wo Sie stehen

Jeder Verkäufer muss Ihnen spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorlegen; die Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen (§ 87 GModG). Lesen Sie Kennwert, Effizienzklasse, Energieträger und Baujahr. Eine schlechte Klasse ist kein Hindernis, sie ist ein Argument in der Preisverhandlung und ein Hinweis darauf, was Sie an Energiekosten erwartet.

Dieser Ratgeber stellt die Rechtslage dar und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung sind Energieberater und Schornsteinfeger zuständig, für steuerliche Förderfragen Ihr Steuerberater.

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Häufige Fragen

Muss ich ein gekauftes Haus energetisch komplett sanieren?

Nein. Eine Pflicht zur Vollsanierung gibt es nicht. Das Gesetz kennt zwei Nachrüstpflichten: die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 35 GModG) und die Dämmung zugänglicher Leitungen in unbeheizten Räumen (§ 69 GModG).

Gilt die Zwei-Jahres-Frist für jeden Käufer?

Nein. Sie gilt nur bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, bei denen der frühere Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung bewohnt hat, und nur beim ersten Eigentumsübergang nach diesem Stichtag.

Was kostet die Dämmung der obersten Geschossdecke?

Das hängt von Fläche und Ausführung ab. Eine nicht begehbare Dämmung ist deutlich günstiger als eine begehbare. Lassen Sie sich zwei Angebote machen, bevor Sie rechnen; wir vermitteln Betriebe aus der Region.

Muss ich die Heizung austauschen, wenn ich ein altes Haus kaufe?

Zu dieser Frage hat sich die Rechtslage 2026 geändert. Lassen Sie sich dazu von einem Energieberater oder Ihrem Schornsteinfeger den aktuellen Stand für Ihr konkretes Gebäude bestätigen; wir nennen hier bewusst keine Frist, die morgen überholt sein kann.

Ihr Ansprechpartner

Objekt einschätzen lassen

Sie haben ein älteres Haus im Auge und wissen nicht, was auf Sie zukommt? Wir sehen uns die Unterlagen an und sagen Ihnen, was wir erkennen können. Für die energetische Beurteilung stellen wir den Kontakt zu einem Energieberater her.

Jens Stumpp, Immobilienmakler und Sachverständiger

Jens Stumpp
Immobilienmakler seit 2002
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

07041 814615
info@immo75.de

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