Die Kosten, die beim Kauf sofort anfallen
- Grunderwerbsteuer: 5,0 Prozent des Kaufpreises in Baden-Württemberg. Sie wird einmalig fällig, einige Wochen nach dem Notartermin, und muss bezahlt sein, bevor Sie ins Grundbuch kommen.
- Notar und Grundbuchamt: etwa 1,5 bis 2,0 Prozent. Die Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt (GNotKG), sie lassen sich nicht verhandeln. Üblich ist, dass der Käufer sie trägt.
- Maklerprovision, wenn ein Makler beteiligt ist. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision; der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer.
Die Kosten, an die niemand denkt
- Umzug: je nach Entfernung und Umfang von wenigen hundert bis zu einigen tausend Euro.
- Küche: Wird die alte nicht übernommen, sind schnell 8.000 bis 15.000 Euro fällig.
- Renovierung vor dem Einzug: Böden, Malerarbeiten, manchmal Bad oder Elektrik. Was im Exposé gut aussieht, kostet beim Einzug trotzdem.
- Grundschuldbestellung: Die Bank verlangt eine Grundschuld, deren Eintragung wiederum Notar- und Grundbuchgebühren kostet.
- Rücklage: Für ein gebrauchtes Haus sollten Sie dauerhaft etwa 1 Euro je Quadratmeter und Monat zurücklegen. Bei 140 Quadratmetern sind das rund 1.700 Euro im Jahr.
Ein Beispiel zum Mitrechnen
Ein Haus für 400.000 Euro: 20.000 Euro Grunderwerbsteuer, etwa 7.000 Euro Notar und Grundbuch, dazu die Provision. Zusammen liegen Sie bei rund 40.000 bis 50.000 Euro, die zusätzlich zum Kaufpreis gebraucht werden, und zwar als Eigenkapital, weil Banken Nebenkosten in der Regel nicht mitfinanzieren.
Wer also 60.000 Euro Eigenkapital hat, bringt davon nicht 60.000 in den Kaufpreis ein, sondern eher 15.000. Diese Rechnung überrascht viele, und sie zu kennen ist beim ersten Kauf das Wichtigste überhaupt.
Was wir dazu sagen dürfen und was nicht
Wir rechnen Ihnen die Immobilie durch: Kaufpreis, Nebenkosten, laufende Kosten, bei vermieteten Objekten auch die Mieteinnahmen. Was wir nicht tun, ist Ihre Finanzierung zu beurteilen. iMMo75 ist Immobilienmakler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Gewerbeordnung und hat keine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung: Wir beraten nicht zu Darlehen, vergleichen keine Angebote und nennen keine Bank. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Finanzierungsberater her.


