Was es an amtlichen Zahlen gibt
Seit 2019 arbeitet in Vaihingen ein gemeinsamer Gutachterausschuss für Vaihingen, Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim, seit 2025 auch für Hemmingen. Er wertet jeden notariellen Kaufvertrag aus. Einen Immobilienmarktbericht mit Durchschnittspreisen für Häuser und Wohnungen hat er bis zum 22.09.2026 nicht veröffentlicht.
Öffentlich sind drei Dinge: die Bodenrichtwerte für jede Zone der Stadt zum Stichtag 01.01.2025, die Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Doppel- und Reihenhäuser aus den Verkäufen der Jahre 2023 und 2024, und der Mietspiegel. Damit lässt sich ein Wert sauber herleiten.
So entsteht ein Wert
Die Immobilienwertermittlungsverordnung kennt drei Verfahren. Welches passt, hängt von der Immobilie ab.
- Sachwertverfahren: für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser. Bodenwert laut Bodenrichtwert plus Wert der Gebäude, angepasst mit dem örtlichen Sachwertfaktor des Gutachterausschusses.
- Vergleichswertverfahren: für Eigentumswohnungen und Bauplätze. Grundlage sind Kaufpreise vergleichbarer Objekte.
- Ertragswertverfahren: für Mehrfamilienhäuser und vermietete Objekte. Maßgeblich ist die nachhaltig erzielbare Miete, in Vaihingen belegt durch den Mietspiegel.
Warum Online-Rechner hier oft danebenliegen
Portale rechnen mit Angebotspreisen aus Inseraten. Die sagen, was Verkäufer verlangen, nicht was Käufer zahlen. Dazu kommt: Vaihingen ist eine Flächenstadt mit neun sehr verschiedenen Stadtteilen. Schon der Boden kostet je nach Zone zwischen 250 und 550 € je Quadratmeter. Ein Durchschnitt für ganz Vaihingen hilft da wenig.
Wofür Sie eine Bewertung brauchen
- Verkauf: Der richtige Angebotspreis entscheidet über Tempo und Ergebnis.
- Kauf: Sie wollen wissen, ob der verlangte Preis stimmt.
- Erbschaft und Schenkung: Das Finanzamt setzt einen Wert an, den Sie prüfen oder widerlegen können. Mehr unter Immobilie geerbt.
- Trennung und Scheidung: Beide Seiten brauchen eine Zahl, der sie vertrauen. Mehr unter Haus bei Scheidung.
- Vermögensplanung und Finanzierung: Sie wollen wissen, wo Sie stehen.
Marktwerteinschätzung oder Gutachten?
Für eine Verkaufsentscheidung genügt meist eine fundierte Marktwerteinschätzung nach Besichtigung. Denken Sie über einen Verkauf nach, erhalten Sie diese als Teil der Verkaufsberatung.
Für Finanzamt, Gericht oder eine Einigung unter Erben braucht es ein ausführliches Gutachten. Das Honorar dafür nennen wir Ihnen vorab. Sind sich Eigentümer uneinig, übernimmt Jens Stumpp auf Wunsch auch die Immobilienmediation.


