Wer in Vaihingen an der Enz Wohnraum für Mitarbeiter sucht
Vaihingen an der Enz liegt an der A81 zwischen Stuttgart und Heilbronn, mit Gewerbegebieten, Logistik und ICE-Halt. Für Projekte in der Region ist der Ort deshalb ein naheliegender Standort, um Mitarbeiter unterzubringen.
An uns wenden sich Unternehmen, die eine Fachkraft oder Führungskraft unterbringen, Monteurbetriebe mit wechselnden Teams, und ebenso Kommunen, Behörden und soziale Träger, die Wohnraum für eine Unterbringung brauchen — etwa für Geflüchtete oder für Menschen in einer Notlage. Der Bedarf ist jedes Mal anders: mal eine Wohnung für ein Jahr, mal vier Apartments ab sofort, mal ein ganzes Haus.
Was wir dafür tun
Wir gleichen Ihren Bedarf zuerst mit dem ab, was in Vaihingen an der Enz und in der Umgebung tatsächlich frei ist. Dazu gehören eigene Objekte: Wir halten selbst Häuser und Wohnungen im Bestand und können daraus anbieten, ohne erst einen fremden Eigentümer überzeugen zu müssen. Reicht das nicht, sprechen wir Eigentümer gezielt an, auch solche, die ihre Wohnung gar nicht angeboten haben: Wir sind seit 2002 in Vaihingen an der Enz und in der Region tätig und kennen die Eigentümer vieler Objekte persönlich.
Bei größerem oder dauerhaftem Bedarf projektieren wir. Wir prüfen dann Objekte, die sich umbauen, aufteilen oder anders nutzen lassen, und entwickeln daraus eine Lösung für Ihr Unternehmen. Das dauert länger als eine Vermittlung, trägt dafür aber auch einen Bedarf, für den der freie Markt nichts hergibt.
Für Unternehmen zählt dabei weniger der schönste Grundriss als die Planbarkeit: Ab wann ist die Wohnung frei, wie lange läuft der Vertrag, wer übernimmt Möblierung und Nebenkosten, und was passiert, wenn das Projekt früher endet. Diese Punkte klären wir vorab, nicht erst beim Besichtigungstermin.
- Einzelne Wohnung für eine Fach- oder Führungskraft
- Mehrere Apartments für ein Montageteam, auch auf Zeit
- Laufender Bedarf eines Unternehmens über mehrere Jahre
- Wohnraum für Kommunen, Behörden und soziale Träger
- Ankauf eines ganzen Objekts, wenn sich Mieten nicht rechnet
- Projektierung, wenn der Bedarf dauerhaft ist und der Markt nichts hergibt
Was es kostet und wer zahlt
Bei einer Mietwohnung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn (§ 2 Absatz 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Beauftragen Sie uns mit der Suche, zahlen Sie; wird uns die Wohnung vom Eigentümer angeboten, zahlt er. Die Höhe steht vor dem ersten Termin fest und wird schriftlich vereinbart.
Beim Kauf eines Objekts gilt die Regel des § 656c BGB: Sind wir für beide Seiten tätig, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision zu gleichen Teilen.


