Der Hebesatz in Vaihingen
Der Gemeinderat hat am 23. Oktober 2024 die Hebesätze ab 1. Januar 2025 beschlossen: Grundsteuer B für Grundstücke 270 Prozent, vorher 430 Prozent. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 550 Prozent, vorher 400 Prozent. Der Hebesatz sank, weil die neuen Grundsteuerwerte meist deutlich höher liegen als die alten Einheitswerte.
So wird gerechnet
- Grundsteuerwert: Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022. Das Gebäude spielt keine Rolle.
- Messbetrag: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl. Sie beträgt 1,3 Promille und sinkt um 30 Prozent auf 0,91 Promille, wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient.
- Grundsteuer: Messbetrag mal Hebesatz der Stadt.
Ein Beispiel
Ein Einfamilienhaus auf 500 Quadratmetern, Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 angenommen 400 Euro je Quadratmeter: Grundsteuerwert 200.000 Euro, mal 0,91 Promille ergibt einen Messbetrag von 182 Euro. Mal 270 Prozent Hebesatz sind das rund 491 Euro Grundsteuer im Jahr.
Welcher Bodenrichtwert zählt
Für die Grundsteuer gilt der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022, abrufbar in BORIS-BW in der Ansicht Grundsteuer. Er steht auch im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts. Der städtebauliche Bodenrichtwert zum 01.01.2025, den Sie für Kauf und Verkauf brauchen, spielt für die Grundsteuer keine Rolle. Mehr dazu unter Bodenrichtwerte Vaihingen.
Wenn der Wert nicht stimmt
Liegt der tatsächliche Wert Ihres Grundstücks um mehr als 30 Prozent unter dem Wert, den das Finanzamt angesetzt hat, können Sie einen niedrigeren Wert beantragen. Nachweisen müssen Sie ihn mit einem qualifizierten Gutachten. Das kann der Gutachterausschuss erstellen oder ein Sachverständiger, der von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle bestellt oder zertifiziert ist.
Typische Gründe sind Hanglagen, ungünstige Zuschnitte, Leitungsrechte oder nicht bebaubare Teilflächen. Ob sich ein Gutachten lohnt, lässt sich meist schon mit einem Blick auf Grundstück und Bescheid einschätzen.
Beim Kauf und Verkauf
Im Kaufvertrag wird üblicherweise geregelt, dass Lasten wie die Grundsteuer ab der Übergabe auf den Käufer übergehen. Wer kauft, sollte die Grundsteuer in die laufenden Kosten einrechnen, zusammen mit Versicherung, Abwasser und Rücklagen. Einmalige Kosten beim Kauf zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.


